Jugendschutz ist in der heutigen Zeit gerade im Digitalen Bereich ein großes Thema. Aus diesem Grund möchte ich euch einen kurzen Überblick über die entsprechenden Institutionen geben, die wir hier so in Deutschland haben. Es handelt sich dabei um eine Unvollständige Liste, die mit der Zeit erweitert werden soll.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als eigenständige Bundesbehörde ist unter anderen dafür zuständig Träger- und Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt zu Indizieren. Rechtsgrundlage bildet dabei das Jugendschutzgesetzt.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist ein Kontrollorgan der Landesmedienanstalten. Die Hauptfunktion des KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehe und im Internet zu vertreten. Zu ihren Aufgaben zählt es für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und die Förderung zur Selbstregulierung der Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)
Die Freiwilige Selbstkontrolle (FSK) mit dem Dachverband Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) hat als Aufgabe die freiwillige Alterfreigabeprüfung von Trägermedien, welche in Deutschland für die öffentliche Verbreitung und Vorführung vorgesehen sind. Darunter fallen unter Anderen Kinofilme, DVD Blu-ray und VHS.
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) handelt es sich um eine freiwillige Einrichtung der Computerspielwirtschaft. USK ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen die in Deutschland veröffentlicht werden soll. Dabei ist sie unter dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt.
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